Gibt es Nachteile für Arbeitssuchende, wenn in ihren Zeugnissen vermerkt wird: „Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet“? Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern, mit Legasthenie, sind überzeugt, dass ein solcher Vermerk potenzielle Arbeitgeber abschreckt. Daher haben sie eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, eine Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.
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