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  1. Oschman,Cornelia sagt:

    Mein sohn (27) möchte gerne nach fast 2 Jahren Arbeitslosigkeit eine Unschulung mit Bildungsgutschein beim Jobcenter machen ,er ist Legastheniker und bekommt deshalb keine Umschulung wir wissen im Moment nicht mehr weiter.Es wurden ein Pysologisches gutachten von Seite des Arbeitsamtes gemacht und daraus geht hervor das er eine Lese und Rechtschreibeschwäche hat .Ich finde sowas dikriminierend den auf Grund diese Gutachtens wird Ihn von Seiten der Agentur bzw. JObcenters alles verwhrt.Können Sie mir weiterhelfen oder wissen Sie jemanden der uns helfen kann.Mit freundlichen Grüßen .Familie Oschmann

  2. DVLD sagt:

    Normalerweise darf niemandem aufgrund einer LRS/Legasthenie eine Umschulung verwehrt werden. Allerdings kommt es sicherlich auf die Art der Umschulung an. Wenn Ihr Sohn sich auf eine Arbeit spezialisieren möchte, die viel Schreibarbeit erfordert, ist dies vermutlich nicht unbedingt geeignet, es sei denn, dort kann alles mit elektronischen Hilfsmitteln bewältigt werden. Die Umschulung soll ja dazu führen, dass er danach in einen Beruf einsteigt, der seinen Fähigkeiten entspricht. Daher wäre es wichtig für ihn, genau nachzuspüren, wo er seine Stärken hat und was ihm wirklich Freude machen würde.
    Auch hätte Ihr Sohn Recht auf ausbildungsbegleitende Hilfen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A02-Berufsorientierung/Publikation/HEGA-01-2012-Ausbildungsfoerderung-Anlage-2.pdf
    Sie können auch einen Legasthenietrainer in Ihrer Nähe kontaktieren: http://legasthenietrainer.de/

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